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Schutz- & Präventionskonzept (leichte Sprache)

für den Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altona-Ost sowie der Ev. Jugend Brunnenhof im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein.
- leichte Sprache -
Stand: Dezember 2024

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Schutz- und Präventionskonzept Altona-Ost
Schutz- und Präventionskonzept Altona-Ost (leichte Sprache)
Selbstverpflichtungserklaerung

Inhalt

  1. Einleitung
  2. So ist die Kirche organisiert
  3. Mitbestimmung
  4. Beschwerden und Kritik
  5. Verantwortung des Personals
  6. Schulung und Weiterbildung
  7. Risiken und Möglichkeiten
  8. Selbstverpflichtungserklärung
  9. Verhaltens-Regeln
  10. Zusammenarbeit mit Beratungsstellen
  11. Was passiert bei einem Verdacht auf Gewalt?
  12. Aus der Vergangenheit lernen

1. Einleitung

Dieses Papier ist ein Schutz-Plan. Er gehört zur evangelischen Kirche in Altona-Ost.

Der Schutz-Plan ist für die Arbeit mit:

  • Kindern
  • Jugendlichen
  • jungen Erwachsenen

Viele Menschen haben beim Schreiben geholfen:

  • Mitarbeitende in der Kirche
  • Ehrenamtliche
  • Menschen, die bei Gruppen und Angeboten mitmachen

Das Schreiben hat von Anfang 2022 bis Ende 2024 gedauert.

Die Gruppe, die den Schutz-Plan geleitet hat, besteht aus:

  • Pastorin Vanessa von der Lieth
  • Pastor Lennart Berndt
  • Diakonin Almut Kieffer
  • den Ehrenamtlichen Anna Feld und Pelle Degen
  • der Beraterin Renate Bergmann

Die Kirche arbeitet weiter an einem großen Schutz-Plan für alle Bereiche.

Warum gibt es diesen Schutz-Plan?

  • Die Kirche will Gewalt verhindern.
  • Die Kirche will Gewalt schnell erkennen und stoppen.
  • Die Kirche will betroffenen Menschen helfen.
  • Die Kirche will gefährliche Situationen aufklären.
  • Die Kirche will einen sicheren Ort für alle schaffen.

Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen sich wohlfühlen.
Niemand soll Angst haben.

2. So ist die Kirche organisiert

In unserer Gemeinde arbeiten viele Menschen zusammen.
Wichtig ist der Kirchengemeinderat (KGR).
Er entscheidet, was gemacht werden soll.

Was macht der KGR?

  • Er gibt Aufgaben an Ausschüsse weiter.
  • Er bestimmt, wer in den Ausschüssen mitarbeitet.
  • Er hilft den Projektgruppen.
  • Er informiert die Ausschüsse und das Team.

Was machen die Ausschüsse?

  • Ausschüsse sind kleine Gruppen.
  • Sie kümmern sich um bestimmte Aufgaben
    • Zum Beispiel: Bauen oder Geld.
  • Sie überlegen: Was ist gut für die Gemeinde?
  • Ausschüsse machen Vorschläge.
  • Diese Vorschläge schickt der Ausschuss an den KGR.
  • Der KGR entscheidet dann.

Was machen die Projektgruppen?

  • Projektgruppen arbeiten an einem bestimmten Thema
    • Zum Beispiel: Umweltschutz oder Feste
  • Projektgruppen können eingeladen werden.
  • Dann berichten sie im KGR, was sie machen.

Was machen die Gruppen?

  • In Gruppen treffen sich verschiedene Menschen aus der Gemeinde.
    • Zum Beispiel Jugendliche, Senioren oder Chöre.

Was macht das Team?

  • Das Team hilft bei der Arbeit in der Gemeinde.
  • Im Team sind:
    • Menschen im Büro
    • Pfarrer und Pfarrerinnen
    • Diakonin
    • Hausmeister
    • Reinigungskräfte
    • Kirchenmusiker

Was sind die Kitas?

  • Kitas sind Kindergärten.
  • Zwei Kitas gehören auch zur Gemeinde.

Nicht alles bleibt gleich.
Manche Gruppen und Projekte verändern sich.

3. Mitbestimmung

Mitbestimmung ist sehr wichtig in unserer Kirche.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können mitreden.

Wie funktioniert das?

  • Alle bekommen Infos über die Angebote.
  • Alle wissen, an wen sie sich wenden können.
  • Alle werden ernst genommen.

Wer kann mitreden?

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Junge Erwachsene
  • Manchmal auch Eltern

Welche Rechte haben sie?

  • Sie dürfen ihre Meinung sagen.
  • Sie können Ideen einbringen.
  • Sie dürfen bei Entscheidungen mitmachen.
  • Sie können eigene Projekte starten.

Ein Beispiel aus der Jugendarbeit:

  • Es gibt ein Treffen alle 3 Monate.
  • Dort entscheiden Jugendliche mit.
  • Es gibt 500 Euro im Jahr für eigene Ideen.

Warum ist das wichtig?

  • Alle fühlen sich ernst genommen.
  • Probleme können offen besprochen werden.
  • Betroffene Personen können Hilfe holen.

Mitbestimmung beim Schutz-Plan

  • Alle Gruppen haben mitgearbeitet.
  • Es gab Befragungen.
  • Regeln wurden gemeinsam erarbeitet.
  • Die Regeln werden regelmäßig besprochen.

So kann jeder seine Ideen und Werte einbringen.

4. Beschwerden und Rückmeldungen

In unserer Kirche dürfen alle sagen, wenn sie unzufrieden sind.
Es ist wichtig, Probleme anzusprechen.
So können wir Dinge verbessern.

Worum kann es bei einer Beschwerde gehen?

  • Jemand fühlt sich unwohl oder unsicher.
  • Jemand erlebt etwas Ungerechtes.
  • Jemand sieht oder erlebt Gewalt.

Jede Rückmeldung ist wichtig.

Wie kann man sich beschweren?

  • Mit den Leitern von Gruppen oder Veranstaltungen sprechen.
  • Mit den Pastoren oder der Diakonin sprechen.
  • Eine Nachricht über die Feedback-Box schreiben (an jeder Kirche).
  • Eine Beschwerde über die Internetseite der Kirche einreichen.

Die Feedback-Boxen und die Internetseite erlauben auch Beschwerden ohne Namen.

Wo gibt es Infos zu Beschwerden?

  • In allen Kirchen und Gemeindehäusern hängen Erklärungen.
  • Auf der Internetseite der Kirche stehen alle Informationen.
  • Bei Treffen und Veranstaltungen wird darüber gesprochen.

Wer liest die Beschwerden?

  • Immer zwei Personen gemeinsam.
  • Beschwerden aus der Internetseite werden 1x pro Woche gelesen.
  • Feedback-Boxen werden regelmäßig geleert.
  • Zuständige Personen werden über alle Beschwerden informiert.

Wie werden Beschwerden bearbeitet?

Wenn es nicht um Gewalt geht:

  1. Die Beschwerde wird aufgenommen.
  2. Die betroffene Person wird gefragt, was sie sich wünscht.
  3. Falls nötig, wird auch die beschuldigte Person gehört.
  4. Alles wird aufgeschrieben.

Wenn es um Gewalt geht:

  1. Die Beschwerde wird aufgenommen.
  2. Die Beschwerde geht an das Krisen-Team.
  3. Zwei Mitglieder des Krisen-Teams kümmern sich darum. Eine Beratungsstelle wird eingeschaltet.
  4. Die betroffene Person wird gefragt, wie geholfen werden kann.
  5. Der Handlungsplan der Kirchen beginnt. Eine beauftragte Person spricht mit der beschuldigten Person.

Datenschutz

  • Alle Beschwerden werden aufgeschrieben.
  • Alle Beschwerden werden sicher im Jugendbüro aufbewahrt.
  • Die Regeln für den Schutz der Daten werden eingehalten.

Niemand muss Angst haben, sich zu beschweren.
Jede Beschwerde wird ernst genommen.

5. Verantwortung des Personals

Alle Mitarbeitenden müssen sich an die Schutz-Regeln halten.
Das gilt für Hauptamtliche und Ehrenamtliche.

Wichtige Regeln für neue Mitarbeitende:

  • Vor der Arbeit gibt es ein Gespräch über den Schutz-Plan.
  • Alle müssen ein Papier (die Selbstverpflichtung-Erklärung) unterschreiben. Damit versprechen sie, sich an die Regeln zu halten.
  • Alle müssen ein offizielles Papier (erweitertes Führungszeugnis) vorzeigen. Darin steht, ob sie schlimme Dinge getan haben. Das Papier darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Dieses Papier muss alle 5 Jahre neu gemacht werden.

Was passiert bei einem Verdacht?

  • Der Schutz der betroffenen Person ist das Wichtigste.
  • Die Kirche nimmt jeden Verdacht ernst.
  • Es wird genau geprüft, ob etwas passiert ist.

Was passiert mit der beschuldigten Person?

  • Falls nötig, darf die Person eine Zeit lang nicht in der Gemeinde arbeiten.
  • Der Grund wird erst genannt, wenn alles geklärt ist.
  • Falls der Verdacht nicht stimmt, darf die Person zurückkommen.

Mehr dazu steht im Handlungs-Plan und in den Regeln des Kirchenkreises.

6. Schulung und Weiterbildung

Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig geschult werden.
Das ist wichtig, um Kinder und Jugendliche gut zu schützen.

Regeln für Schulungen:

  • Neue Mitarbeitende: Schulung im ersten Jahr.
  • Mitarbeitende mit Übernachtungs-Angeboten: Jährliche Schulung.
  • Alle anderen Mitarbeitenden: Schulung mindestens alle 2 Jahre.

Themen der Schulungen:

  • Was tun, wenn jemand Gewalt erlebt?
  • Wie kann man verhindern, dass Gewalt passiert?
  • Wie spreche ich freundlich und ohne Beleidigungen?
  • Wie spreche ich mit Kindern und Jugendlichen über sexualisierte Gewalt?
  • Was tun, wenn Menschen schlecht behandelt werden, weil sie anders sind? (zum Beispiel wegen ihrer Hautfarbe, wegen ihres Geschlechts oder weil sie eine Behinderung haben)

Wer bietet die Schulungen an?

  • Die Gemeinde organisiert Schulungen selbst.
  • Es gibt auch Schulungen mit Fachleuten von außen.
  • Der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein bietet Fortbildungen an.

Es gibt spezielle Schulungen für neue Mitarbeitende und erfahrene Mitarbeitende.
Manchmal werden auch gemeinsame Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche angeboten.

7. Risiken und Möglichkeiten

Bevor der Schutz-Plan geschrieben wurde,
hat die Kirche geprüft:

  • Wo gibt es Gefahren?
  • Welche Möglichkeiten haben wir?

Dafür wurden viele Menschen befragt:

  • Mitglieder vom Kirchen-Gemeinderat
  • Ehrenamtliche Mitarbeitende
  • Jugendliche, die gerade zur Mitarbeit ausgebildet werden
  • Konfirmandinnen und Konfirmanden

Die Antworten wurden digital gespeichert.
Die Steuerungs-Gruppe für das Schutz-Konzept kann sie sich jederzeit anschauen.

Alle 2 Jahre wird der Schutz-Plan neu geprüft.
Dann schauen sich die Verantwortlichen auch die Umfrage-Ergebnisse wieder an.
Wenn nötig, ändern sie etwas.
Dafür ist die Steuerungs-Gruppe zuständig.
Sie arbeitet dabei mit vielen Menschen zusammen:

  • Mit Hauptamtlichen
  • Mit Ehrenamtlichen
  • Mit dem Kirchen-Gemeinderat.

8. Selbstverpflichtungserklärung

Eine Selbstverpflichtungserklärung ist ein Versprechen.
Man verspricht: Ich halte mich an die Regeln.

Für wen gilt diese Erklärung?

Die Erklärung gilt für alle Angebote für und mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Und für alle Mitarbeitenden.
Das bedeutet:

  • Alle Mitarbeitenden müssen die Regeln kennen.
  • Sie besprechen die Regeln, bevor sie anfangen zu arbeiten.
  • Sie müssen die Erklärung unterschreiben.

Das gilt für Mitarbeitende mit und ohne Bezahlung.
Diese Regeln wurden gemeinsam in einem Workshop geschrieben.

Was steht in der Erklärung?

Ich sorge dafür,
dass unsere Kirche ein möglichst sicherer Ort für alle ist.
Ich bin freundlich zu allen Menschen.
Ich behandle alle mit Respekt.
Ich höre zu, wenn jemand über Gefühle oder Grenzen spricht.
Ich nehme diese ernst.

Ich weiß, an wen ich mich wenden kann, wenn ich mich nicht sicher fühle.
Ich erkläre auch anderen, wo sie Hilfe bekommen können.

Ich tue niemandem weh –
nicht mit Worten,
nicht mit Taten,
nicht im Internet.
Ich achte auf die Grenzen der anderen und meine eigenen.

Ich schütze andere vor Gewalt und Ausgrenzung.
Aber nur, wenn ich mich dabei nicht selbst in Gefahr bringe.

Ich weiß:
Ich habe Verantwortung.
Ich bin ein Vorbild.
Ich habe eine Aufsichtspflicht.
Ich verhalte mich auch so.

Ich bin für die Kinder und Jugendlichen da.
Ich bin eine Vertrauensperson für sie.

Ich bin bereit, über mein Verhalten nachzudenken.
Ich höre auf Rückmeldungen.
Ich gebe auch anderen Rückmeldung – freundlich und ehrlich.

Ich weiß:
In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gibt es Machtstrukturen.
Es kann Gruppendruck entstehen.
Ich achte darauf, meine Macht nicht auszunutzen.
Ich schaue auch, dass andere das nicht tun.

Ich möchte, dass alle mitentscheiden können.
Ich gebe dafür Raum.

Ich kenne die Gesetze zum Schutz von Minderjährigen.
Ich halte mich daran.

Ich weiß:
Sexuelle Handlungen mit anvertrauten oder hilfesuchenden Personen sind verboten und strafbar.

Wenn ich von sexueller Gewalt etwas mitbekomme oder einen Verdacht habe, melde ich das.
Ich spreche mit Hauptamtlichen in der Gemeinde.
Oder ich spreche mit der Meldebeauftragten im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein (Telefon 0173 - 259 8282 oder Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Ich achte dabei den Schutz und die Rechte der betroffenen Person. Ich darf mir immer Hilfe holen – in der Kirche oder auch außerhalb.

Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, wird das Folgen haben.
Wenn ich sehe, dass jemand anderes sich nicht an die Regeln hält, dann sage ich das.
Ich schweige nicht.
Ich handle verantwortungsvoll.

Ich bestätige, dass ich in einem Gespräch die Erklärung erklärt bekommen habe.
Und dass ich weiß, warum sie wichtig ist.

Diese Angebote gehören dazu (Stand Sommer 2024):

  • Kinderchor „Altönchen“ (4–8 Jahre)
  • Die „BlechBande“ (ab 8 Jahren)/li>
  • Kindergruppe (6–13 Jahre)
  • Krippenspielproben
  • Ferienprogramme wie Osterspiel oder KlimaWoche
  • Zeltlager (8–13 Jahre)
  • Konfi-Treffen (Konfi-Unterricht)
  • KonfiCafé (offenes Programm für Konfis)
  • Konfi-Freizeiten
  • Weitere Konfi-Aktionen
  • Trainee-Treffen (nach der Konfirmation)
  • Offener Jugendtreff (ab 14 Jahren)
  • FlexAktionen (Ausflüge für Jugendliche)
  • HerbstReise (ab 14 Jahren)
  • Kirchenübernachtungen (z. B. GethsemaneNacht, Kirchen-WG)
  • JuErGenTreff (ab 18 Jahren)
  • Kinder- & Jugendausschuss
  • Das Plenum (Jugendliche ab 14 Jahren entscheiden mit)
  • Brunnifest (Fest bei der Friedenskirche)
  • St. Johannis-Fest (Fest bei der St. Johannis-Kulturkirche)
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirche der Stille

9. Verhaltens-Regeln

Für jede Gruppe und jedes Angebot gibt es eigene Regeln.
Diese Regeln nennt man Verhaltens-Kodex.
In den Verhaltens-Regeln steht ganz genau,
was erlaubt ist und was nicht.

Wer hat die Regeln gemacht?

  • Die Regeln wurden gemeinsam mit den Gruppen geschrieben.
  • Die Teams und die Teilnehmenden haben sie zusammen geschrieben.
    Sie reden regelmäßig wieder darüber.
    Dann können sie die Regeln auch ändern oder ergänzen.

Warum gibt es diese Regeln?

  • Damit alle freundlich und respektvoll miteinander umgehen.
  • Damit alle wissen, was erlaubt ist und was nicht.
  • Damit Grenzen eingehalten werden.
  • Damit Gewalt schnell erkannt und gestoppt wird.
  • Damit alle sicher sind.

Die Regeln helfen auch:

  • das eigene Verhalten zu prüfen,
  • Nähe und Abstand richtig einzuordnen,
  • Mitarbeitende vor falschen Anschuldigungen zu schützen.

Die Verhaltens-Regeln findest du im Anhang.

10. Zusammenarbeit mit Beratungs-Stellen

Unsere Gemeinde will Kinder und Jugendliche gut schützen.
Deshalb arbeitet sie mit Fach-Stellen zusammen.
Die Gemeinde holt sich Hilfe nicht erst, wenn etwas passiert.
Sie informiert sich regelmäßig vorher.

Was macht die Gemeinde?

  • Sie kennt wichtige Beratungs-Stellen.
  • Sie hält Kontakt zu Fachleuten.
  • Sie informiert sich regelmäßig über neue Hilfsangebote.
  • Sie gibt diese Informationen an die Gruppen weiter.

Nexus

  • In Hamburg gibt es viele Fach-Stellen zum Thema sexualisierte Gewalt.
  • Diese Stellen arbeiten zusammen im Netzwerk „Nexus“.
  • Es gibt einen Flyer mit allen Angeboten der Beratungsstellen.
  • Der Flyer liegt im Jugendraum.
  • Dort steht, wo man Hilfe bekommt.
  • Infos gibt es auch im Internet:
    www.nexus-hamburg.de

Es gibt auch andere Hilfs-Angeboten:

  • Für Kinder, Jugendliche, Erwachsene
  • Für Menschen, die beschuldigt werden
  • Für Menschen, die etwas getan haben.

Das Pfarr-Team und die Diakonin behalten den Überblick über die Angebote.

  • Sie informieren die Gruppen in der Gemeinde durch Flyer.
  • Die Flyer liegen auch in den Kirchen und Gemeindehäusern

Wer kümmert sich um die Zusammenarbeit?

  • Das Krisen-Team prüft 1x im Jahr,
    mit welchen Stellen die Kirche gut zusammenarbeiten kann.
  • Es gibt die Infos weiter:
    • An den Kirchen-Gemeinderat (KGR)
    • Und an den Kinder- und Jugend-Ausschuss (KJA)
  • Der KJA bringt die Infos ins Plenum.
    • Das ist ein Treffen für Jugendliche.
    • Dort können Jugendliche mitentscheiden.

Fortbildungen

  • Die Gemeinde unterstützt auch Fortbildungen.
  • Alle, die mitarbeiten, sollen gut geschult sein.
  • Das gilt für Ehrenamtliche und Hauptamtliche.
  • Das hilft beim Schutz von Kindern und Jugendlichen.
    (Siehe Kapitel 6)

11. Was passiert bei einem Verdacht auf Gewalt?

Wenn jemand glaubt:
Es hat eine Grenzverletzung oder Gewalt gegeben,
dann wird das ernst genommen.

Wer kümmert sich darum?

Immer zwei Personen schauen sich den Fall gemeinsam an:

  • Eine Person arbeitet hauptamtlich in der Gemeinde.
  • Eine Person ist im Kirchen-Gemeinderat.

Das Team wird je nach Situation ausgewählt.
Es wird darauf geachtet, dass die Personen gut zur Situation passen.

Wer kann im Krisen-Team mitmachen?

Diese Personen können Teil des Teams sein:

  • Pastorin Vanessa von der Lieth
  • Pastor Lennart Berndt
  • Diakonin Almut Kieffer
  • Jana Melling
  • Louis Birk-von Brook
  • René Czoschke

Die drei Ehrenamtlichen wurden vorher gefragt,
ob sie im Notfall diese Aufgabe übernehmen möchten.
Alle haben „Ja“ gesagt.

Was macht das Krisen-Team, wenn es einen Verdacht gibt?

  • Eine bestimmte Ansprech-Person wird informiert.
    • Diese Person heißt meldebeauftragte Person.
    • Sie arbeitet im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein.
    • Hauptamtliche müssen sie immer informieren.
    • Auch betroffene Personen dürfen sich direkt bei ihr melden.
  • Eine Beratungs-Stelle wird eingeschaltet.
    • Diese Beratungs-Stelle kommt von außerhalb.
    • Das Krisen-Team entscheidet, welche Stelle helfen soll.
  • Das Krisen-Team bespricht den Fall.
    • Es spricht mit der Beratungs-Stelle über das, was passiert ist.
    • Dann wird gemeinsam entschieden: Wie geht es jetzt weiter?
  • Dabei gilt ein fester Plan.
    • Dieser Plan heißt: Interventions-Plan.
    • Der Plan kommt vom Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein.
    • Er sagt genau, was zu tun ist.

Wenn jemand aus dem Team beschuldigt wird:

  • Die Person kann freigestellt werden.
  • Manchmal muss die Person die Arbeit beenden.
  • Wenn sich herausstellt, dass der Verdacht falsch war,
    darf die Person zurückkommen.
  • Das gilt auch für:
    • Ehrenamtliche
    • Honorarkräfte
    • Pastorinnen und Pastoren
  • Es gilt immer der Interventionsplan.

Wichtig:

Du musst den Ablauf nicht kennen, wenn du etwas meldest.
Du brauchst nur zu sagen, was du gesehen oder gehört hast.
Alles andere klärt die Gemeinde.
Die Abläufe sind aber im Schutz-Plan erklärt.
Das nennt man Transparenz.
So kann jede Person sehen, wie verantwortungsvoll die Gemeinde mit Meldungen umgeht.

Was tun bei akuten Vorfällen?

Akut bedeutet: Etwas passiert jetzt gerade.

Die Mitarbeitenden reagieren so:

1. Ruhig bleiben

  • Die Situation genau anschauen.
  • Nicht in Panik geraten.

2. Eingreifen

  • Die Situation klären
  • Die Grenzverletzung beenden
  • Deutlich sagen, was nicht in Ordnung war
  • Nicht die Person, sondern das Verhalten kritisieren
  • Falls nötig: Eine Entschuldigung verlangen
  • Falls nötig: Die Eltern informieren
    (von den Beteiligten oder der ganzen Gruppe)
  • Falls nötig: Krisen-Team informieren

3. Noch wichtig zu beachten

  • Wie reagiert die ganze Gruppe?
  • Gibt es große Unruhe bei den Eltern?
  • Wie wird darüber geredet?
    Innerhalb und außerhalb der Gemeinde?

Diese Stellen im Kirchenkreis kann man ansprechen, wenn man denkt, dass jemand Grenzen überschreitet oder Gewalt passiert ist:
Unabhängige meldebeauftragte Person des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein
Anais Abraham
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0173 - 259 8282

Fachstelle Prävention des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein
Stapelstraße 8b, 22529 Hamburg
Telefon: 040 - 558 220 257
Telefon: 0173 - 259 8262
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
URL: www.kirchenkreis-hhsh.de

Diese externen Stellen helfen, wenn jemand sofort Hilfe braucht:
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 - 2255 530 (kostenfrei & anonym)
Sprechzeiten: Mo. 8 bis 14 Uhr; Di., Mi., Fr. 16 bis 22 Uhr; So. 14 bis 20 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

UNA - Unabhängigen Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexualisierte Übergriffe und Gewalt erlebt oder davon erfahren haben – bei Wendepunkt e. V.
Teleon: 0800 - 0220 099 (kostenfrei & anonym)
Sprechzeiten: Mo 9 bis 11, Mi 15 bis 17 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
URL: www.wendepunkt-ev.de/una

12. Aus der Vergangenheit lernen

Die Gemeinde möchte ein möglichst sicherer Ort für alle sein. Deshalb schaut sie auch auf die Vergangenheit. Denn was früher passiert ist, ist immer noch wichtig.

Was bedeutet das genau?

Unsere Gemeinde:

  • ist offen für Rückmeldungen.
  • hört zu, wenn jemand über frühere Erlebnisse sprechen möchte.
  • nimmt auch Situationen ernst, bei denen Menschen sich früher unwohl gefühlt haben.
  • übernimmt Verantwortung – auch für das, was früher geschehen ist.

Die Gemeinde fragt sich:

  • Was ist damals passiert?
  • Warum konnte das passieren?
  • Wie sind wir früher mit Betroffenen umgegangen?
  • Wie wurde mit Täterinnen oder Tätern umgegangen?
  • Was hätten wir besser machen können?

Was macht die Gemeinde?

  • Sie hilft aktiv bei der Aufarbeitung.
  • Sie erkennt das Leid der betroffenen Menschen an.
  • Wenn betroffene Personen das möchten,
    dürfen sie mitarbeiten.
  • Es wird genau geschaut:
    • Was hat Gewalt möglich gemacht?
    • Gab es Warnzeichen, die niemand beachtet hat?

Ziel ist:

  • Aus Fehlern lernen
  • Gefahren schneller erkennen
  • Fehler in Zukunft vermeiden

Wichtig:

Die Gemeinde macht das nicht allein.
Sie bekommt Hilfe:

  • vom Kirchenkreis
  • von der Nordkirche
  • von Fachleuten, die nicht zur Kirche gehören

Bald gibt es auch unabhängige Gruppen,
die sich mit solchen Themen beschäftigen.
Auch darüber informiert sich die Gemeinde.

Ergebnis der Aufarbeitung:

Das Schutz-Konzept wird überprüft und verbessert.

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