Schutz- & Präventionskonzept
für den Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altona-Ost sowie der Ev. Jugend Brunnenhof im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein.
Stand: Dezember 2024
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Schutz- und Präventionskonzept Altona-Ost
Schutz- und Präventionskonzept Altona-Ost (leichte Sprache)
Selbstverpflichtungserklaerung
Inhalt
- 1. Präambel
- 2. Organisationsstruktur
- 3. Partizipation
- 4. Beschwerdemanagement
- 5. Personalverantwortung
- 6. Sensibilisierung & Qualifizierung
- 7. Risiko- & Potentialanalyse
- 8. Selbstverpflichtungserklärung
- 9. Verhaltenskodizes
- 10. Kooperationen
- 11. Handlungsplan bei Vermutungen und Vorfällen von Grenzverletzungen und Gewalt
- 12. Aufarbeitung & Lernen aus der Vergangenheit
- 13. Anhang
- 13.1. Interventionsplan des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein
- 13.2. Verhaltenskodizes
- 13.2.1. Verhaltenskodex Altönchen
- 13.2.2. Verhaltenskodex Blechbande
- 13.2.3. Verhaltenskodex KinderGruppe, KinderTag und KinderFerienProgramm
- 13.2.4. Verhaltenskodex Krippenspiel
- 13.2.5. Verhaltenskodex Zeltlager
- 13.2.6. Verhaltenskodex Konfi-Treffen
- 13.2.7. Verhaltenskodex KonfiCafé
- 13.2.8. Verhaltenskodex Konfi-Freizeiten und GethsemaneNacht
- 13.2.9. Verhaltenskodex HerbstReise
- 13.2.10. Verhaltenskodex JugendTreff
- 13.2.11. Verhaltenskodex Kirchen-WG
- 13.2.12. Verhaltenskodex FlexAktionen
- 13.2.13. Verhaltenskodex Plenum
- 13.2.14. Verhaltenskodex JuErGenTreff
- 13.2.15. Verhaltenskodex Kinder- & Jugendausschuss
- 13.2.16. Verhaltenskodex Gemeindefeste
- 13.2.17. Verhaltenskodex Arbeit mit Kindern in der Kirche der Stille
1. Präambel
Dieses Schutz- und Präventionskonzept gilt für den Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altona-Ost.
Es wurde unter partizipativer Einbeziehung der haupt- & ehrenamtlich Mitarbeitenden in diesem Bereich sowie der Teilnehmenden an entsprechenden Gruppen und Angeboten im Zeitraum von Anfang 2022 bis Ende 2024 erstellt. Federführend bei diesem Prozess war die Steuerungsgruppe Schutz- & Präventionskonzept bestehend aus Pastorin Vanessa von der Lieth, Pastor Lennart Berndt, Diakonin Almut Kieffer, den Ehrenamtlichen Anna Feld und Pelle Degen und der externen beratenden Fachkraft Renate Bergmann. Ein die gesamte Gemeinde umfassendes Schutz- und Präventionskonzept ist darüber hinaus in Arbeit und wird in den nächsten Jahren erstellt.
Dieses Schutz- und Präventionskonzept vermittelt wichtiges Wissen darüber, was die Kirchengemeinde tut, um Gewalt in jeglicher Ausprägung zu verhindern, Taten früh zu erkennen und zu stoppen. Außerdem hält es fest, wie die Gemeinde erlittenes Leid betroffener Menschen anerkennt und grenzverletzende oder gewalttätige Situationen aufarbeitet. Durch aktive Präventionsarbeit soll in der Gemeinde ein Klima der Achtsamkeit und Grenzwahrung entstehen, um den Schutz der körperlichen und seelischen Gesundheit der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu gewährleisten.
2. Organisationsstruktur
Dieses Schaubild veranschaulicht die Organisationsstruktur der Kirchengemeinde Altona-Ost. Es ist jedoch nicht vollständig, denn Ausschüsse und vor allem Projektgruppen und Gruppen verändern sich laufend.

3. Partizipation
Partizipation ist ein integraler Bestandteil der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Kirchengemeinde. Sie spielt sich auf unterschiedlichen Ebenen ab. Unterschiede in der Partizipationsebene ergeben sich aufgrund der Altersstrukturen und Arten unserer vielseitigen Angebote.
Bei all unseren, von Hauptamtlichen und Teamenden vorbereiteten Angeboten, ist unser Mindestanspruch, dass wir darauf achten, dass alle Teilnehmenden gut über das Programm informiert sind, verstehen, worum es geht und wissen, wohin sie sich mit Wünschen, Anregungen und Kritik wenden können. Dabei ist uns auch wichtig, dass sie die Erfahrung machen, mit ihren Anregungen, Wünschen und Bedenken auch innerhalb des Angebotes ernstgenommen zu werden. Je nach Altersgruppe und Art des Angebots werden ggf. auch die Erziehungsberechtigten mit notwendigen Informationen proaktiv versorgt. Wir sind aber in jedem Fall offen für jedwede Fragen, Bedenken oder Anmerkungen. In vielen Bereichen entspricht unsere Arbeitsweise aber auch einer höheren Partizipationsebene. So erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unserer Gemeinde häufig indirekte Einflussnahmemöglichkeiten, werden gefragt, angehört und können ihre Ideen und Vorstellungen in unsere Arbeit einbringen. Darüber hinaus räumen wir ihnen altersgerechte Möglichkeiten zur Mitbestimmung (Einbeziehung in konkrete Entscheidungen) und zur Selbstbestimmung (Initiieren eigener Projekte) ein. In unserer Jugendarbeit erreichen wir zudem auch die Selbstverwaltung, mit einem vierteljährlich stattfindenden Plenum, in dem nahezu alle die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen betreffenden Entscheidungen getätigt werden. Das reicht bis zu einem selbstverwalteten Budget in Höhe von 500 Euro pro Jahr.
Partizipation ist der Gemeinde wichtig, weil sie in unseren Augen den offenen Umgang miteinander fördert und ein Klima prägt, in dem Gespräche gesucht, Meinungen, Fragen, Sorgen, Ängste und Nöte frei geäußert werden können und die eigene Selbstwirksamkeit positiv erfahren und gefördert wird. In einem solchen Klima fällt es deutlich leichter, Konflikte und Probleme jeglicher Art anzusprechen. Auf diese Weise erhoffen wir uns auch im Falle von Diskriminierung, grenzverletzendem Verhalten und (sexualisierter) Gewalt, dass sich betroffene Personen an die Gemeinde wenden und sich anvertrauen. Voraussetzung dafür ist das von uns vermittelte Wissen, dass sie jederzeit Erfahrungen mit gemeinde-internen und -externen Personen teilen können.
Auch die Arbeit an diesem Schutz- und Präventionskonzept ist in einem hohen Maße partizipativ. Von Anfang an wurden alle Gruppen und Mitarbeitenden (Ehren- und Hauptamtliche) eingeladen daran mitzuwirken. Sie alle wurden z.B. für den Punkt der Risiko- & Potentialanalyse befragt und berücksichtigt. Auch die Verhaltenskodizes wurden in den verschiedenen Gruppen partizipativ erarbeitet und werden von nun an regelmäßig in den Gruppen besprochen und überarbeitet. So haben alle Teilnehmenden stets die Möglichkeit ihre Werte, Vorschläge und Ideen einzubringen.
4. Beschwerdemanagement
Der Gemeinde ist sehr an einer offenen Kommunikationskultur gelegen, in der auch Anregungen und konstruktive Kritik frei geäußert werden dürfen. Wir als haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Gemeinde möchten von Missständen erfahren, um sie beseitigen zu können. Wir möchten die Bedürfnisse aller Gemeindeglieder ernstnehmen und das Melden von Missständen einüben, damit auch Vermutungen von (sexualisierter) Gewalt niederschwellig angezeigt werden.
- Geltungsbereich
Es dürfen Beschwerden und konstruktive Kritik jeglicher Art geäußert werden. Beschwerden müssen sich also nicht ausschließlich auf Grenzverletzungen bis hin zu (sexualisierter) Gewalt beziehen. Jeder Grund, der dazu führt, dass sich ein Mensch in unserer Gemeinde unwohl oder unsicher fühlt, darf gerne gemeldet werden. - Zugangswege
Wer auf einen Missstand aufmerksam machen möchte – und dazu haben selbstverständlich alle Menschen, die unsere Gemeinde und ihre Veranstaltungen besuchen unabhängig von ihrer Funktion oder ihrem Alter das Recht – hat unterschiedliche Möglichkeiten zur Beschwerde. Natürlich können alle Gruppen- und Veranstaltungsleitungen jederzeit angesprochen werden. Auch die Pastor:innen und die Diakonin stehen für Gespräche zur Verfügung. Des Weiteren befindet sich an jeder Kirche (Friedenskirche: Otzenstraße 19; St. Johannis – Kulturkirche Altona: bei der Johanniskirche 22; Kirche der Stille: Helenenstraße 14A) eine Feedback-Box, über die Beschwerden geäußert werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit digital über die Homepage der Kirchengemeinde (www.gemeinde-altona-ost.de) eine Beschwerde abzugeben. Digitale und schriftlich über die Feedback-Boxen geäußerte Beschwerden sind auch anonym möglich. - Bekanntmachung der Beschwerdemöglichkeiten
An allen drei Feedback-Boxen und in allen Kirchen und Gemeindehäusern hängen Informationen zum Beschwerdemanagement und den unterschiedlichen Möglichkeiten aus. Auch auf der Gemeinde-Homepage sind diese Informationen zu finden. Um Gesprächstermine zu vereinbaren werden auch die Mailadressen und Telefonnummern der Pastor:innen sowie der Diakonin an all diesen Stellen veröffentlicht. Außerdem wird neben dem entsprechenden Verhaltenskodex auch in jeder regelmäßigen Gruppe und bestenfalls auch bei allen weiteren Veranstaltungen der Kirchengemeinde auf die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen. - Aufnahme einer Beschwerde
Die Aufnahme bzw. Einsicht der Beschwerden erfolgt immer im Vier-Augen-Prinzip.
Digitale Beschwerden über die Gemeinde-Homepage werden 1x pro Woche von Diakonin Almut Kieffer und Kirchengemeinderatsmitglied Jana Melling eingesehen. Diese Möglichkeit wird bestehen, sobald die neue Gemeinde-Homepage online ist (März/April 2025). Beschwerden über die Feedback-Box an der Friedenskirche werden alle 14 Tage von Diakonin Almut Kieffer und Pastor Lennart Berndt eingesehen. Beschwerden über die Feedback-Box an der St. Johannis – Kulturkirche Altona werden 1x pro Monat von NN und NN eingesehen. Beschwerden über die Feedback-Box an der Kirche der Stille werden 1x pro Monat von NN und NN eingesehen und bearbeitet. Für die letzten beiden Orte werden die dort eingesetzten Hauptamtlichen und Pfarrpersonen diese Aufgaben im Jahr 2025 gemeinsam besprechen und Zuständigkeiten klären. An allen Feedback-Boxen hängt neben einer kurzen Erklärung zu Box auch immer eine aktuelle Information darüber, wann die nächste Leerung stattfindet. Beides bereitet die Steuerungsgruppe Präventions- & Schutzkonzept im 1. Halbjahr 2025 vor. - Bearbeitung einer Beschwerde
Die mit der Einsicht der Beschwerden beauftragten Personen bearbeiten alle Beschwerden eigenständig, die sich nicht auf Grenzverletzungen bis hin zu (sexualisierter) Gewalt beziehen. Alle Mitteilungen mit diesem Inhalt leiten sie zur weiteren Bearbeitung an eine der sechs Personen weiter, aus denen sich die Krisen-Teams zusammensetzen.- Schritte der Beschwerdebearbeitung (wenn kein grenzverletzendes Verhalten vorliegt):
1. Aufnahme der Beschwerde
2. Kontaktaufnahme mit der betroffenen Person zur Klärung von Anliegen und Erwartungen und zur Erörterung von Lösungsvorschlägen und Absprache des weiteren Vorgehens (sofern die Beschwerde nicht anonym geäußert wurde)
3. Kontaktaufnahme mit der beschuldigten Person (sofern eine Person beschuldigt wurde), um deren Sicht und Einschätzung ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.
4. Schriftliche Dokumentation der Beschwerde und des Vorgehens auf entsprechendem Bogen - Schritte der Beschwerdebearbeitung (wenn grenzverletzendes Verhalten vorliegt):
1. Aufnahme der Beschwerde
2. Weiterleitung der Beschwerde an eine Person aus dem Krisen-Team
-> schriftliche Dokumentation jedes weiteren Schrittes
3. Einberufung eines 2-Köpfigen Krisen-Teams und Hinzuziehung einer externen Beratungsstelle
4. Kontaktaufnahme mit der betroffenen Person zur Klärung von Anliegen und Erwartungen und zur Erörterung von Lösungsvorschlägen und Absprache des weiteren Vorgehens (sofern die Beschwerde nicht anonym geäußert wurde)
5. Der Interventionsplan des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein greift und die Meldebeauftragte Person des Kirchenkreises sucht den Kontakt zur beschuldigten Person, um die Situation aus ihrer Sicht zu hören
- Schritte der Beschwerdebearbeitung (wenn kein grenzverletzendes Verhalten vorliegt):
- Dokumentation & Datenschutz
Alle Beschwerden und ihre Bearbeitung werden schriftlich dokumentiert, um einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang zu gewährleisten. Zur Dokumentation der Beschwerde und des weiteren Vorgehens steht den damit beauftragten Personen ein entsprechender Dokumentationsbogen zur Verfügung. Diese Bögen werden unter Beachtung des Datenschutzes im Jugendbüro archiviert.
5. Personalverantwortung
Zu jedem Einstellungsverfahren/ Vorstellungsgespräch haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeitenden gehört auch ein Gespräch über unser Schutz- & Präventionskonzept mit besonderem Blick auf die Selbstverpflichtungserklärung. Diese muss vor Antritt der Tätigkeit von allen Mitarbeitenden unterzeichnet werden. Darüber hinaus besteht die Pflicht für alle haupt- wie ehrenamtlichen Mitarbeitenden vor Tätigkeitsbeginn ein aktuelles (max. 3 Monate alt) erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und dies mindestens alle 5 Jahre zu wiederholen.
Kommt es zu einem Verdachtsfall innerhalb der Gemeinde, steht der Schutz der betroffenen Person stets im Vordergrund. Diese Grundeinstellung vertritt unsere Gemeinde. Sie setzt sich sehr dafür ein, genau hinzuschauen, einen Verdacht ernsthaft zu überprüfen und gewissenhaft abzuwägen. Weiteres zum Vorgehen bei einem Verdachtsfall unter 11. Handlungsplan bei Vermutungen und Verfällen von Grenzverletzungen und Gewalt.
Zum Schutz aller Beteiligten, wird bei einer Freistellung einer beschuldigten Person der eigentliche Grund dieser Maßnahme nach außen nicht genannt, solange nicht alle Fakten zweifelsfrei geklärt sind.
Kann ein Verdacht widerlegt werden, soll der beschuldigten Person in einem Rehabilitationsverfahren die Rückkehr in die Arbeitsbereiche der Gemeinde ermöglicht werden. Der genaue Ablauf eines Rehabilitationsverfahrens ist ebenfalls im Interventionsplan des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein geregelt.
Weiteres zur Aufarbeitung eines Verdachtsfalles unter 12. Aufarbeitung und Lernen aus der Vergangenheit.
6. Sensibilisierung & Qualifizierung
Die Gemeinde erwartet eine regelmäßige Sensibilisierung aller ihrer Mitarbeitenden zu den unterschiedlichen Aspekten dieses Konzepts.
Neue Mitarbeitende nehmen innerhalb ihres ersten Jahres in der Gemeinde an einer Sensibilisierung teil.
Mitarbeitende, die Freizeiten und andere Angebote mit Übernachtungen begleiten, besuchen jährlich entsprechende Fortbildungen.
Alle anderen Mitarbeitenden bilden sich in diesem Bereich mindestens alle 2 Jahre fort.
Außerdem fordert und fördert die Gemeinde die Teilnahme ihrer Mitarbeitenden (haupt- wie ehrenamtlichen) an Fortbildungen zu Themengebieten wie:
- Umgang mit (sexualisierter) Gewalt
- (Gewalt-) Prävention
- (gewaltfreie) Kommunikation
- Wie spreche ich mit Kindern und Jugendlichen über das Thema sexualisierte Gewalt?
- Diskriminierung
- Rassismus
- Sexismus
- Ableismus
- und ähnlichen Schwerpunkten
Die Gemeinde bietet selbst Fortbildungen an bzw. organisiert Fortbildungen mit externen Fachkräften und Referent:innen und setzt sich auch für entsprechende Fortbildungen und Qualifizierungen durch den Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein ein.
Dabei soll darauf geachtet werden, dass Maßnahmen für Neu-Einsteiger:innen und für bereits erfahrene Mitarbeitende angeboten werden. Auch können Schulungen für gemischte Teams bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen angeboten werden.
7. Risiko- & Potentialanalyse
Der Prozess der Erstellung dieses Schutz- & Präventionskonzepts begann mit der Erfassung der Risiko- & Potentialanalyse.
Um herauszufinden, wo in unserer Gemeinde die Risiken liegen und über welche Potentiale wir verfügen, wurden in verschiedenen Umfragen die Mitglieder des Kirchengemeinderates, die ehrenamtlich Mitarbeitenden (Teamer:innen) im Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie die Trainees (Jugendliche, die sich gemeindeintern aktuell zu Teamer:innen ausbilden lassen) und die aktuellen Konfirmand:innen befragt.
Die gestellten Fragen lassen sich in unterschiedliche Kategorien einteilen.
Es folgen einige Beispiele:
- Organisationsstruktur der Kirchengemeinde
- Welche Gruppen & Angebote gibt es bei uns?
- Wer verantwortet welches Angebot?
- Werte & eigene Erfahrungen
- Hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen für uns Priorität vor der Fürsorge gegenüber Mitarbeitenden?
- Übernimmt die jeweils zuständige Leitungsperson ihre Verantwortung und interveniert, wenn sie über Fehlverhalten informiert wird?
- Fühlst Du Dich in unserer Gemeinde wohl und sicher aufgehoben?
- Hast Du schon einmal Gewalt innerhalb unserer Kirchengemeinde erlebt oder wurde Dir davon berichtet?
- Unser Miteinander & Machtstrukturen
- Wie schätzt Du das Miteinander innerhalb unserer Gemeinde ein?
- zwischen den Hauptamtlichen?
- zwischen den Ehrenamtlichen?
- zwischen Haupt- & Ehrenamtlichen?
- Besteht ein Machtgefälle zwischen den Ehrenamtlichen bzw. zwischen Haupt- & Ehrenamtlichen in unserer Gemeinde?
- Wie schätzt Du das Miteinander innerhalb unserer Gemeinde ein?
- Räumlichkeiten & Grundstücke
- Welche Räumlichkeiten/Grundstücke stehen uns zur Verfügung? (Kirchen, Gärten, Gemeindehäuser, …)
- Wer hat Zugang zu welchen Räumlichkeiten/ Grundstücken?
- Wie fühlst Du Dich in diesen Räumlichkeiten/ Grundstücken? Fühlst Du Dich irgendwo unsicher?
- Wenn ja, warum?
- Zielgruppen
- Gibt es Personen/Zielgruppen mit besonderem Schutzbedarf?
- Wenn ja, mit welchem?
- Gibt es Personen/Zielgruppen mit besonderem Schutzbedarf?
- Unsere Angebote
- Fühlst Du Dich vom Team ernst genommen?
- Was denkst Du über bestimmte Programmpunkte (z.B. Segenskreis zum Ende von Konfi-Treffen, bestimmte Gruppenspiele, …)
- Sensibilisierung/Fortbildung & Einstellungsverfahren
- Welche Maßnahmen ergreifen wir bereits?
- Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
- Gibt es Fortbildungen zum Thema „Schutz vor (sexualisierter) Gewalt“?
- Steht Informationsmaterial zur Verfügung?
- Welche Maßnahmen ergreifen wir bereits?
- Kommunikation & Feedbackkultur
- Gibt es bei uns eine offene Kommunikations- & Feedbackkultur?
- Gibt es Social Media Guidelines?
- Gibt es eine Regelung zum Umgang mit Gerüchten?
Die Ergebnisse dieser Umfragen werden in digitaler Form aufbewahrt. Die Steuerungsgruppe Schutz- & Präventionskonzept hat jederzeit Zugriff darauf. Im selben Rhythmus (alle 2 Jahre), in dem dieses Konzept noch einmal durchgesehen und überarbeitet wird, werden auch die Umfrageergebnisse erneut betrachtet und gegebenenfalls weiterbearbeitet. Diesen Prozess verantwortet die Steuerungsgruppe Schutz- & Präventionskonzept unter Einbeziehung weiterer haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeitenden sowie des Kirchengemeinderats.
8. Selbstverpflichtungserklärung
Diese Selbstverpflichtungserklärung gilt für alle Ehren- und Hauptamtlichen und für alle Angebote, Gruppen und Freizeiten für und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altona-Ost.Sie wird vor Beginn der Tätigkeit mit allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden besprochen und von ihnen unterschrieben. Verfasst wurde diese Erklärung im Rahmen eines Workshoptages von Haupt- und Ehrenamtlichen gemeinsam.
Die Selbstverpflichtungserklärung lautet:
Ich trage dazu bei, einen möglichst sicheren Ort für alle in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altona-Ost zu schaffen. Ich begegne allen Menschen mit Offenheit, Wertschätzung und Respekt. Ich schaffe Raum dafür, dass persönliche Gefühle, Empfindungen und Grenzen geäußert werden können und ernstgenommen werden.
Ich weiß, an wen ich mich wenden kann, wenn ich mich unsicher oder unwohl fühle und kommuniziere Beschwerdemöglichkeiten auch an andere.
Ich übe keine körperliche, seelische, verbale, sexualisierte oder digitale Gewalt aus und achte die individuellen Grenzen meiner Mitmenschen und auch von mir selbst.
Ich schütze im Rahmen meiner Möglichkeiten meine Mitmenschen vor Diskriminierung und Ausgrenzung, Grenzverletzungen und jeglicher Art von Gewalt, solange ich mich nicht selbst dabei gefährde.
Ich bin mir meiner Verantwortung, Vorbildfunktion und der Aufsichtspflicht, die ich als verantwortliche Person ausübe, bewusst und verhalte mich entsprechend.
Den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen biete ich mich als Vertrauensperson an.
Ich bin zum Austausch und zur Reflexion meiner Handlungen bereit und nehme das Feedback von anderen ernst. Ich bemühe mich um konstruktive Kritik anderen gegenüber.
Mir ist bewusst, dass in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen allgemein, zwischen und innerhalb der verschiedenen Personengruppen Machtstrukturen bestehen und Gruppendruck entstehen kann. Ich nutze meine Macht nicht aus und achte darauf, dass andere Menschen ihre Macht ebenfalls nicht missbrauchen.
Ich bemühe mich um Partizipations- und Mitgestaltungsmöglichkeiten für alle Teilnehmenden.
Ich informiere mich über die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz minderjähriger Menschen und achte sie. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit anvertrauten und hilfesuchenden Personen eine strafbare Handlung mit entsprechenden rechtlichen Folgen ist.
Wenn ich von sexualisierten Grenzverletzungen oder Gewalt weiß oder eine entsprechende Vermutung habe, wende ich mich entweder an Hauptamtliche Personen der Kirchengemeinde oder an die Meldebeauftragten Personen des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein (0173-2598282 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Dabei achte ich den Schutz und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Ich weiß, dass ich mir Hilfe suchen darf - innerhalb und außerhalb der Kirche.
Mir ist bewusst und ich trage es mit, dass Verstöße gegen diese Selbstverpflichtung und die in meinem Arbeitsbereich geltenden Regeln Konsequenzen zu Folge haben. Wenn ich von Regelverstößen höre oder sie mitbekomme, handle ich verantwortlich, ignoriere sie nicht und halte sie auch nicht geheim.
Ich bestätige in einem persönlichen Gespräch über die Selbstverpflichtungserklärung, ihren Inhalt und dessen Bedeutung aufgeklärt worden zu sein.
Ort, Datum, Name, Unterschrift
Zu den Angeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die diese Selbstverpflichtungserklärung gilt, zählen (Stand Sommer 2024):
- Die Altönchen (Kinderchor) für Kinder im Alter von 4-8 Jahren
- Die BlechBande für alle Menschen ab 8 Jahren
- Die KinderGruppe für Kinder im Alter von 6-13 Jahren
- Die Krippenspielproben – für alle Kinder
- Weitere Ferienprogramme für Kinder (z.B. Osterspiel, KlimaWoche, …)
- Das Zeltlager für Kinder im Alter von 8-13 Jahren
- Die Konfi-Treffen – KonfiUnterricht
- KonfiCafé – offenes Programm für Konfis
- Die Konfi-Freizeiten
- Alle weiteren Aktivitäten der Konfis innerhalb der Gemeinde
- Der offene Jugendtreff – für Jugendliche ab 14 Jahren
- Die FlexAktionen – Ausflüge und andere unregelmäßige Angebote für Jugendliche
- Die HerbstReise – für Jugendliche ab 14 Jahren
- Kirchenübernachtungen wie z.B. GethsemaneNacht und Kirchen-WG
- Der JuErGenTreff – Gruppe für junge Erwachsene ab 18 Jahren
- Der Kinder- & Jugendausschuss
- Das Plenum – Entscheidungsgremium für Jugendliche ab 14 Jahren
- Das Brunnifest – Gemeindefest rund um die Friedenskirche
- „St. Johannis-Fest“ – Gemeindefest rund um die St. Johannis-Kulturkirche Altona
- Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirche der Stille
9. Verhaltenskodizes
In einem Verhaltenskodex werden konkrete Regeln formuliert, die genau auf die entsprechende Zielgruppe bzw. den Arbeitsbereich zugeschnitten sind.
Die Verhaltenskodizes wurden allesamt von den Teams und Teilnehmenden der Angebote gemeinsam verfasst und werden von diesen auch in regelmäßigen Abständen erneut besprochen und gegebenenfalls überarbeitet und ergänzt.
Sie bieten Orientierung für einen respektvollen Umgang und ein grenzachtendes Miteinander, geben Teamer:innen und Teilnehmenden Orientierung, erleichtern das Erkennen und die Positionierung gegenüber Grenzverletzungen und Gewalt, fördern eine Kultur der Achtsamkeit und der offenen Kommunikation. Darüber hinaus tragen sie auch zur regelmäßigen Reflexion des eigenen Verhaltens und zur Förderung eines professionellen Nähe-Distanz-Verhältnisses bei und helfen Mitarbeitende vor falschem Verdacht zu schützen.
Die einzelnen Verhaltenskodizes finden sich im Anhang.
10. Kooperationen
In ihrer Arbeit zur Prävention von Grenzverletzungen und Gewalt und auch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen braucht und gestaltet die Gemeinde eine Kooperation mit Beratungsstellen und anderen Fachkräften. Sie wird fachliche Expertise nicht erst bei der konkreten Suche nach einem Fortbildungsangebot oder in einem Handlungs- oder Krisenfall suchen, sondern informiert sich regelmäßig über das Beratungs- und Hilfenetz, veröffentlicht Informationen über Hilfsangebote und stellt Kontakte zu Beratungsstellen her.
Die Hamburger Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt sind vernetzt im Nexus, der einen Flyer zum Überblick über die Angebote der verschiedenen Fachberatungsstellen herausgibt und die aktualisierten Informationen auf der gemeinsamen Internetseite: www.nexus-hamburg.de veröffentlicht. Nexus-Flyer liegen aus im Jugendraum der Friedenskirche, dem Ort, an dem die meisten Angebote für Kinder und Jugendliche stattfinden.
Auch über andere Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ebenfalls für beschuldigte Personen und Täter:innen behalten das Pfarr-Team und die Diakonin der Gemeinde einen Überblick und informieren durch im Jugendraum und ggf. in den Kirchen ausliegende Flyer und Broschüren.
Das Krisen-Team informiert sich regelmäßig 1x im Kalenderjahr über mögliche Kooperationspartner:innen in Beratung und Prävention und gibt diese Informationen weiter an den Kirchengemeinderat (KGR) und den Kinder- & Jugendausschuss (KJA) der Gemeinde. Dieser wiederum trägt diese Informationen ins Plenum.
Die Gemeinde setzt sich außerdem für Fort- und Weiterbildungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitenden ein (siehe 6. Sensibilisierung & Qualifizierung).
11. Handlungsplan bei Vermutungen und Vorfällen von Grenzverletzungen und Gewalt
Verdachtsfälle werden immer von (mindestens) zwei Personen, von denen jeweils eine hauptamtlich in der Gemeinde tätig ist und ein ehrenamtliches Mitglied des Kirchengemeinderates, bearbeitet. Die geschlechtliche Aufteilung dieser Krisen-Teams ist jeweils situationsangemessen zu entscheiden. Die in Frage kommenden Personen sind:
- Pastorin Vanessa von der Lieth
- Pastor Lennart Berndt
- Diakonin Almut Kieffer
- Jana Melling (Mitglied des Kirchengemeinderates)
- Louis Birk-von Brook (Mitglied des Kirchengemeinderates)
- René Czoschke (Mitglied des Kirchengemeinderates)
Die drei Mitglieder des Kirchengemeinderates wurden über ihren möglichen Einsatz in einem Krisen-Team vorab informiert und haben sich dazu bereit erklärt, diese Verantwortung bei einem Verdachtsfall zu übernehmen.
Das Krisen-Team zieht bei Verdachtsfällen die Meldebeauftragte Person des Kirchenkreises hinzu. Dieses Vorgehen ist für die hauptamtlichen Personen der Kirchengemeinde Pflicht. Auch betroffene Personen können sich jederzeit direkt an die Meldebeauftragte Person des Kirchenkreises wenden.
Zusätzlich wird bei jedem Verdachtsfall von Beginn an vom jeweiligen Krisen-Team auch eine externe Fachstelle zur Beratung hinzugezogen. Die Auswahl dieser Beratungsstelle ist frei und obliegt dem jeweiligen Krisen-Team.
Das Krisen-Team erörtert in Zusammenarbeit mit der externen Beratungsstelle den Verdachtsfall und wägt das weitere Vorgehen ab. Dabei ist selbstverständlich der Interventionsplan des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein zu beachten. Wird eine hauptamtlich angestellte Person beschuldigt, greift der Interventionsplan des Kirchenkreises und auch eine Verdachtskündigung stellt eine mögliche Handlungsoption dar, wenn im Verfahren nicht alle Zweifel am Verdacht ausgeräumt werden können. Auch für ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Honorarkräfte gilt der Interventionsplan des Kirchenkreises und Kündigungen sind aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Bei Pastor:innen greift ebenfalls der Interventionsplan des Kirchenkreises.
Das Schaubild (vgl. Anhang 13.1) illustriert die Kommunikationswege, die die Verantwortlichen des Kirchenkreises Hamburg – West/ Südholstein bei einer Meldung einleiten. Menschen, die einen Fall melden, müssen die hier aufgezeigten Kommunikationswege nicht kennen. Sie dienen in diesem Präventions- und Schutzkonzept der Transparenz.
Intervention bei akuten Grenzverletzungen unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Bei akuten Situationen handeln die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Kirchengemeinde wie folgt:
- 1.Besonnen bleiben
- Überblick über die Situation verschaffen
- Ruhe bewahren
- 2. Intervenieren
- Klären der Situation
- Stoppen der Grenzverletzung
- Klare Position beziehen; Bezug auf Verhaltensregeln
- Kritik des grenzverletzenden Verhaltens (nicht der Person)
- ggf. Entschuldigung einfordern
- Je nach Schwere: Information der Eltern (der Beteiligten oder der gesamten Gruppe)
- ggf. Information des Krisen-Teams und weitere Schritte
- 3. Außerdem bedenken:
- Dynamik in der Gruppe beachten (Betroffene, Grenzverletzende, Nicht-Intervenierende, Zuschauende)
- ggf. hohe Elterndynamik
- intern und extern: Kommunikation von Haltung und Regeln
Folgende Stellen im Kirchenkreis sind bei Vermutungen und Vorfällen von Grenzverletzungen und Gewalt ansprechbar:
Unabhängige meldebeauftragte Person des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein
Anais Abraham
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0173 - 259 8282
Fachstelle Prävention des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein
Stapelstraße 8b, 22529 Hamburg
Telefon: 040 - 558 220 257
Telefon: 0173 - 259 8262
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
URL: www.kirchenkreis-hhsh.de
Folgende externe Stellen sind in akuten Fällen Anlaufstellen für Betroffene:
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 - 2255 530 (kostenfrei & anonym)
Sprechzeiten: Mo. 8 bis 14 Uhr; Di., Mi., Fr. 16 bis 22 Uhr; So. 14 bis 20 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
UNA - Unabhängigen Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexualisierte Übergriffe und Gewalt erlebt oder davon erfahren haben – bei Wendepunkt e. V.
Teleon: 0800 - 0220 099 (kostenfrei & anonym)
Sprechzeiten: Mo 9 bis 11, Mi 15 bis 17 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
URL: www.wendepunkt-ev.de/una
12. Aufarbeitung & Lernen aus der Vergangenheit
Aufarbeitung von Machtmissbrauch, sexualisierten und anderen Grenzverletzungen und Gewalt in der Vergangenheit ist neben Prävention, Intervention und Hilfen ein wesentlicher Teil in dem Bemühen, die Gemeinde zu einem gewaltfreien und möglichst sicheren Ort für alle werden zu lassen. Vergangenheit wirkt immer in die Gegenwart hinein. Die Gemeinde ist deshalb nicht nur offen für Anregungen, Rückmeldungen und Bedarfe zur Gestaltung eines achtsamen und grenzwahrenden Umgangs in der Gegenwart, sondern ist auch offen für die Wahrnehmung und Äußerung von früheren Situationen, in denen Menschen sich als damals Kinder und Jugendliche unwohl gefühlt haben oder in denen damals ihre Grenzen und ihre Persönlichkeit (sexualisiert) verletzt wurden. Sowohl bei aktuellen oder in der Zukunft liegenden Situationen als auch in Bezug auf die Vergangenheit stellt sich die Gemeinde ihrer Verantwortung. Sie ist bereit, sich mit eigenen Strukturen und den Faktoren auseinanderzusetzen, die Fehlverhalten und Gewalt begünstigt haben und damit, wie mit den betroffenen Menschen und den Täter:innen umgegangen wurde, welche Reaktionen und Hilfen damals vielleicht unterlassen wurden. Sie wird einen Aufarbeitungsprozess aktiv unterstützen.
Bei der Aufarbeitung soll deutlich werden, dass die Gemeinde die Befindlichkeit, das Leid und auch die Rechte der betroffenen Personen anerkennt. Sie ist bereit, Betroffene in diesen Prozess einzubeziehen, wenn diese es wünschen. Durch die Aufarbeitung und Beleuchtung der Situationen und Strukturen, die zu Grenzverletzungen und Gewalt geführt haben, sollen solche Vorfälle in der Zukunft möglichst verhindert werden bzw. Risiken so bewusstwerden, dass zukünftig entsprechende Situationen früher erkannt werden können.
Eine Aufarbeitung kann nicht gemeindeintern gestaltet werden. Für die Ausgestaltung der Aufarbeitung konkreter Situationen und Taten wird die Gemeinde die Unterstützung des Kirchenkreises und der Nordkirche sowie eine unabhängige externe Unterstützung hinzuziehen. Die Gemeinde informiert sich auch über die entstehenden interdisziplinären und unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommissionen.
Ein Aufarbeitungsprozess wird immer auch die Überprüfung und ggf. Anpassung des Schutz- & Präventionskonzeptes an die gewonnenen Erkenntnisse nach sich ziehen.
13. Anhang
13.1. Interventionsplan des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein
13.2. Verhaltenskodizes
13.2.1. Verhaltenskodex Altönchen
Der Kinderchor Altönchen unter Leitung von Jonas Linowitzki erarbeitet aktuell einen eigenen Verhaltenskodex.
13.2.2.Verhaltenskodex Blechbande
Der Posaunenchor Blechbande unter Leitung von César Cabañero Martínez erarbeitet aktuell einen eigenen Verhaltenskodex.
13.2.3. Verhaltenskodex KinderGruppe, KinderTag & KinderFerienProgramm
Gemeinsam mit den Kindern haben die Teamer:innen für die KinderGruppe, die KinderTage und das KinderFerienProgramm folgende Regeln festgelegt und sich auf folgende Verhaltensweisen geeinigt:
- Alle handeln gewaltfrei. Das bedeutet:
- Niemand schreit andere Menschen an.
- Niemand schlägt andere Menschen.
- Niemand zieht anderen Menschen an den Haaren, spuckt andere an oder Ähnliches.
- Stattdessen passen wir aufeinander auf und achten gegenseitig unsere Grenzen.
- Wir hören zu, wenn andere Menschen etwas sagen.
- Wir machen nichts absichtlich kaputt und gehen verantwortungsvoll mit dem Material und den Gegenständen, die uns zur Verfügung stehen um.
- Wir entschuldigen uns beieinander.
- Wir halten uns an diese Regeln.
- Außerdem dürfen die Kinder in unserer Gruppe ihre Wünsche und Ideen frei äußern und Vorschläge für das Programm machen und auf diese Weise mitbestimmen.
Dieser Verhaltenskodex wird in regelmäßigen Abständen in der KinderGruppe bzw. bei den KinderTagen und während des KinderFerienProgramms von den Teamer:innen und Kindern gemeinsam besprochen und evtl. überarbeitet und ergänzt.
13.2.4. Verhaltenskodex Krippenspiel
Für die Krippenspielproben gilt derselbe Verhaltenskodex wie für andere Angebote für Kinder (siehe 13.2.4.).
13.2.5. Verhaltenskodex Zeltlager
Der Verhaltenskodex für das Kinder-Zeltlager orientiert sich am Verhaltenskodex aus dem Schutz- & Präventionskonzept des Kirchengemeindeverbandes Evangelische-Zeltlager-Gemeinschaft.
Sanitärräume:
- Wir achten darauf, dass die Türen zu den Sanitärräumen geschlossen gehalten werden.
- Wir feiern keine Duschpartys.
- Teamer:innen begleiten Kinder nicht beim Duschen.
- Falls ein Kind beim Duschen Hilfe brauchen sollte (z.B., weil es sich eingekotet oder eingenässt hat), soll das Kind selbst entscheiden, von wem es Hilfe haben möchte. Wir vermeiden 1:1-Situationen. Es könnten z.B. 2 Kinder begleitet von 2 Teamenden zum Duschen. Wir nehmen aber auch ernst, dass die Situation für das Kind sehr unangenehm sein kann und es evtl. nicht mehr Begleitung beim Duschen möchte. Die Teamenden halten sich so weit wie möglich zurück und helfen nur da, wo es zwingend nötig und vom Kind gewünscht ist. Das alles wird offen und transparent kommuniziert mit dem betreffenden Kind und im Team.
- Bei Bedarf und auf Wunsch des Kindes, kann ein/e Zelt-Teamer:in ein Kind auch nachts zur Toilette begleiten. Denn der Weg kann lang und dunkel sein. Er wird nur von Petroleum-Lampen beleuchtet.
- Wir besprechen mit den Kindern, ob sie in (Zelt-) Gruppen oder alleine duschen möchten.
- Wir sprechen zu Beginn des Zeltlagers separate Duschzeiten für Teamer:innen und Kinder ab.
Zelte:
- Die Kinder können schon beim Vortreffen/Info-Abend mitentscheiden, mit wem sie sich ein Zelt beim Zeltlager teilen möchte
- Wir schaffen Möglichkeiten, damit Kinder sich auch allein im Zelt umziehen können.
- Kinder sagen abends dem Team Bescheid, wenn alle aus dem Zelt bettfertig und umgezogen sind. Erst dann kommt der/die Zelt-Teamer:in zum „gute Nacht“-sagen.
- Teamer:innen sitzen immer vor den Bettkästen der Kinder auf dem Boden oder einem Stuhl.
- Besuch wird immer vorher mit allen Personen, die im Zelt wohnen abgesprochen.
- Wir klopfen an und warten ab, bis wir hereingebeten werden, wenn wir ein Zelt betreten möchten, in dem wir selbst nicht wohnen.
- Kinder betreten die Zelte der Teamer:innen nicht und ebenso wenig das Material-Zelt.
- Teamer:innen entscheiden gemeinsam, wie sie die Zelte aufteilen – so dass sich alle wohlfühlen.
- Kinderzelte werden nachts nur wenn unbedingt nötig (z.B. falls ein Kind sich eingenässt hat oder Ähnliches) vom Teamenden betreten. Dies wird vorher auch im Team kommuniziert.
- Kinder dürfen nur an bestimmte Materialien, die im Spielezelt stehen, allein dran. Das Team klärt die Kinder zu Beginn des Zeltlagers darüber auf.
- Kinder betreten die Materialzelte nicht.
- Die Essenszelte bleiben auch nachts offen (außer bei Sturm). Sie sind aber keine Aufenthaltsorte nachts.
- Tagsüber werden die Essenszelte für die Mahlzeiten genutzt und evtl. auch für bestimmte Programmpunkte. Nach dem Programm werden die Essenzelte rechtzeitig zur nächsten Mahlzeit gründlich wieder aufgeräumt und gesäubert.
Schlafen im Freien:
- Möchten Menschen die Nacht im Freien verbringen, kommunizieren sie das vorher mit allen auf dem Platz.
- Um die Aufsicht immer gewährleisten zu können, schlafen immer mindestens 2 Teamer:innen mit mindestens 2 Kindern draußen. Ist das nicht mehr gewährleitstet, weil z.B. nachts ein Kind doch zurück ins Zelt möchte, wird die Situation abgebrochen. Das andere Kind bleibt nicht allein mit einer/m Teamenden draußen.
- Die Regeln für die Nacht werden gemeinsam mit den Kindern besprochen.
- Die Sicherheit des Schlafplatzes wird vorher von Teamenden überprüft.
- Auch Teamer:innen/Gesinde, die ohne Kinder draußen schlafen möchten, tun dies nicht allein. Außerdem brauchen sie einen festen Schlafplatz, von dem auch alle anderen auf dem Platz wissen, damit es nicht zu ungewollten Begegnungen kommt.
- Hütchen-Spiel: Wenn wir das Hütchen-Spiel spielen, bei dem die Kinder in ihren Zeltgruppen nachts aus ihrem Zelt abhauen und den Hut suchen dürfen; werden alle anderen Teamenden vorher darüber informiert.
Medizinische Versorgung:
- Medizinische Versorgung findet am besten in 2:2-Situationen (2 Kinder und 2 Teamer:innen) im Sani-Zelt statt. Dabei entscheidet das Kind selbst, welches andere Kind und welche/r Teamer:innen es zum Sani-Zelt begleiten soll.
- Bei überlebensnotwendigen Maßnahmen wird nicht zwingend auf Zustimmung des Kindes gewartet und erst dann gehandelt. Immer, wenn das Kind allerdings dazu in der Lage ist, muss es aber VOR der Behandlung zustimmen und damit einverstanden sein.
- Außerdem müssen [im Idealfall (besonders bei größeren Maßnahmen und Krankheitsfällen) auch vorher] die Eltern informiert werden (Einverständniserklärung muss vorhanden sein).
- Falls das Kind nicht mit einer Behandlung einverstanden ist, muss medizinisches Fachpersonal aufgesucht werden.
- Auch die medizinische Versorgung wird im Team transparent kommuniziert. Alle Behandlungs-Schritte werden zudem natürlich auch mit dem Kind altersgerecht besprochen.
- Zecken ziehen: Wenn möglich ziehen wir Zecken unter den Augen von zwei Teamenden auf dem Platz. 1:1-Situationen versuchen wir zu vermeiden. Aber wir beachten natürlich auch, dass auch dies für ein Kind eine unangenehme Situation sein kann und die Zecke evtl. an einer unangenehmen Stelle sitzt.
- In Absprache mit dem Kind und dem Team kann die Zecke dann auch in einem Zelt gezogen werden. Dann am besten in einer 2:2-Situation.
- Medizinische Handlungen werden vom Team dokumentiert. Z.B. wird notiert, welchem Kind wann eine Zecke von welcher Stelle gezogen wurde. Diese Infos liegen im Teamzelt fürs Team zugänglich.
- Wenn ein/e Teamer:in mit medizinischer Ausbildung auf dem Platz ist, holen wir Rat ein.
- Im Zweifel rufen wir immer den RTW. Wir transportieren ein Kind nicht eigenständig ins Krankenhaus.
- 1:1-Situationen gehen wir nur ein, wenn für das Kind unbedingt nötig und vom Kind gewünscht wird. Diese Situationen besprechen wir direkt und transparent im Team. Wir versuchen 1:1-Gespräche mit Kindern so zu führen, dass zwar niemand anderes zuhören kann, aber eine andere Teamer:in die Situation im Blick hat. Wir achten dabei auf Fremd- und Eigenschutz.
- Körperkontakt (z.B. zum Trösten) zum Kind kann stattfinden. Im Idealfall auf Wunsch des Kindes bzw. Nachfrage der Teamenden Person und nicht in einer 1:1-Situation. Es ist gut, dabei von anderen Kindern oder Teamer:innen gesehen zu werden und die Situation im Team klar zu kommunizieren (am besten vorher und hinterher).
- Für Seelsorgegespräche sollte (wenn möglich) vorher mit dem Kind der zeitliche Rahmen abgesprochen werden. Außerdem sollte dem Kind deutlich kommuniziert werden, dass alles Gesagte vertraulich behandelt wird, aber auch im Team oder mit der Hauptverantwortlichen Person besprochen wird/werden muss.
Kleidung:
- Bei auffällig dreckiger oder nasser Kleidung weisen wir die Kinder darauf hin und bitten sie, sich umzuziehen.
- Wir tragen alle dem Wetter und dem Programmpunkt angemessene Kleidung.
Weitere Räume und Orte:
- Kinder haben keinen Zutritt zur Küche.
- Die Küche dürfen nur Personen betreten, die eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz vorweisen können.
- Nachts ist die Küche geschlossen. Der Schlüssel befindet sich im Gesinde-Dorf. Weitere Räume und Orte:
- Diese Räume betreten die Kinder nicht:
- Putzmittel- und Waschmaschinenraum
- Heizungsraum
- Kammer
- Bettenraum
- Den Kühlanhänger vor der Küche
- Bio-Gas-Anlage
- Den Kaminraum dürfen die Kinder nur zu bestimmten Programmpunkten nutzen (z.B. Kiosk oder Disko).
- Auch zum Vogtcontainer haben die Kinder allein keinen Zutritt. Sie dürfen aber nach Absprache und Einweisung mit einer Teamenden Person Werkzeuge aus dem Vogtcontainer nutzen.
- Der Hang zur Kieskuhle wird von niemandem betreten.
- Die Straße dürfen die Kinder auf dem Hin- und Rückweg vom Schwimmbad in der Gruppe überqueren.
- Im Wald (bis zur Brandschneise) dürfen sich die Kinder auch allein aufhalten.
- Möchten die Kinder über die Brandschneise hinaus, dürfen sie dies nur, wenn: o Sie mindestens zu dritt unterwegs sind o Sich vorher bei einem Teamenden abgemeldet haben o Sie eine Uhr und die Notfallhandy-Nummer dabeihaben.
- Kindergruppen, die aus dem Wald zurückkommen, melden sich bei einem Teamenden wieder an.
Schwimmbad:
- Die Kinder ziehen sich auf dem Platz (in den Zelten oder WCs) um oder nutzen die Kabinen im Schwimmbad.
- Kinder mit Schwimm-Erlaubnis dürfen auch ins tiefere Wasser.
- Um die Aufsicht im Schwimmbad zu gewährleisten, befindet sich immer mindestens ein/e Teamer:in am Wasserrand; ein/e weitere Teamer:in auf der Wiese bei den Kindern und mindestens ein/e Teamer:in im Dorf.
- Wir achten darauf, dass (nicht nur im Schwimmbad) die Kinder ausreichend Sonnencreme nutzen. Am besten schmieren sich die Kinder damit gegenseitig ein.
Programmpunkte (insbesondere Geländespiele und Nachtwanderung):
- Kinder bleiben nie ohne mindestens eine/n Teamer:in im Dorf.
- Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Unser Team hat immer die Aufsichtspflicht für die Kinder, die über unsere Gemeinde angemeldet sind.
- Wenn Kinder bei Geländespielen eine Station betreuen:
- Auch an Stationen achten wir darauf, keine 1:1-Situationen herzustellen (nie 1 Kind und 1 Teamer:in; immer mindestens 2 Kinder und am besten auch 2 Teamer:innen).
- Wenn größere Kinder eine Station ohne Teamer:innen betreuen, sind sie dabei mindestens zu dritt sein und haben Teamer:innen als Ansprechpartner:innen in der Nähe.
- Teamer:innen haben Erste-Hilfe-Ausstattung dabei, wenn sie mit Kindern das Dorf verlassen. Dabei denken wir auch an individuelle Medikamente (Allergie usw.).
- Bei allen Programmpunkten achten wir darauf, die persönlichen Grenzen der Kinder zu achten. Das bedeutet, dass wir die Kinder auch danach fragen und z.B. bei Geländespielen Pausen einlegen.
- Besonders bei Nachtgeländespielen achten wir bei der Gruppeneinteilung darauf, die Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen aufgrund der ungewohnten Situation.
- Spiele und Aufgaben sollten nicht unbedingt auf Körperkontakt ausgelegt sein und die Kinder bekommen immer die Möglichkeit, an einem Spiel nicht teilzunehmen.
- Während der Disko bleiben immer mindestens zwei Teamer:innen im Dorf, um ansprechbar für die Kinder zu sein, die nicht in die Disko gehen möchten.
- Wir achten im Team darauf keine diskriminierende, sexistische, rassistische oder auf andere Art unangebrachte Musik zu spielen.
Fremde Menschen auf dem Platz:
- Wer das Zeltlager besuchen möchte, muss das vorher beim Team ankündigen und absprechen. Bei Ankunft muss sich die Person dann in der Küche anmelden und den Besuch-Zettel ausfüllen.
- Wenn Besuch auf den Platz kommt, wird dies auch rechtzeitig vorher mit den Kindern kommuniziert.
- Unangemeldeter Besuch wird vom Platz verwiesen. Eine Ausnahme bilden hier natürlich Notfallhelfer (Ärzt:innen, Feuerwehr).
- Bei Übergangssituationen (Umbau und Abbau) gilt: Wer neu auf den Platz kommt, meldet sich in der Küche an und wartet dort, bis alle Kinder den Platz verlassen haben.
Alkohol, Rauchen und Drogen:
- Alkohol- und Nikotinkonsum wird nur im Rahmen der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes toleriert.
- Mindestens zwei Teamer:innen sind immer nüchtern (0,00).
- Kein Alkoholgenuss solange die Kinder wach sind
- Alkoholreste/Flaschen usw. müssen immer für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
- Auch bei Gängen über den Platz muss der Alkohol so transportiert werden, dass es möglichst nicht sichtbar ist.
- Wer aktuell Alkohol konsumiert, agiert (wenn möglich) nicht oder nur auf Distanz mit Kindern.
- Geraucht werden darf nur vor der Küche und direkt am Leitungstisch, wenn alle Anwesenden Teamer:innen damit einverstanden sind.
- Niemand geht rauchend über den Platz, auch nicht nachts.
- Alle weiteren Drogen sind während des Zeltlagers sowie bei Auf-, Um- und Abbau verboten!
Brennbares:
- Wir nutzen für die Beleuchtung des Platzes nachts Petroleum-Lampen.
- Feuerlöscher und Löschwasser stehen im Dorf bereit.
- Die Regeln zum Umgang mit Feuer und Brennbarem werden mit den Kindern besprochen.
- Offenes Feuer (Kerzen z.B.) wird ständig von mindestens einer/m Teamer:in beaufsichtigt.
Fotos:
- Wir machen keine Bilder von schlafenden oder wehrlosen Menschen und auch keine Bilder im Schwimmbad oder von Personen in potentiell unangenehmen Situationen.
- Wir fragen Kinder, ob sie fotografiert werden möchten und zeigen Kindern auch Fotos von ihnen. Auf Wunsch löschen wir diese Fotos wieder. Das gilt für Teamer:innen natürlich ebenfalls.
- Wir versenden keine Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, per Messenger oder Social Media. Sprache:
- Wir achten auf eine gewaltfreie, diskriminierungsfreie und nicht anzügliche Sprache. Das gilt auch für Musik, die wir im Zeltlager laut abspielen.
- Wir sprechen uns mit unseren richtigen Namen an und vergewissern uns, dass eventuelle Spitznamen für die betreffende Person in Ordnung sind.
Romantische Beziehungen im Zeltlager:
- Wir fördern romantische Beziehungen zwischen den Kindern nicht. Gegebenenfalls unterbinden wir sie gemäß dem Jugendschutzgesetz.
- Wir achten gegenseitig darauf, dass auch Ehrenamtliche nicht unter Druck gesetzt werden, Beziehungen zu anderen Ehrenamtlichen einzugehen. Falls Beziehungen im Zeltlager entstehen, initiiert die Hauptamtliche Person ein sensibilisierendes (Einzel-)Gespräch.
- In Beziehungen zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen herrscht ein noch größeres Machtgefälle. Teamer:innen, die von solch einer entstehenden Beziehung während des Zeltlagers mitbekommen, können sich an Hauptamtliche anderer Gemeinden wenden, um sicherzustellen, dass in dieser Beziehung kein Machtmissbrauch entsteht.
13.2.6. Verhaltenskodex Konfi-Treffen
Das Thema Schutz- & Präventionskonzept gehört zum Curriculum der Konfi-Zeit in unserer Kirchengemeinde. Die entsprechende Einheit (zu Beginn des 2. Konfi-Jahres) verfolgt das Ziel, die Jugendlichen zu sensibilisieren und über das Konzept der Kirchengemeinde, sowie ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Des Weiteren können die Jugendlichen dem Konfi-Team rückmelden (anonym), wie wohl oder evtl. auch unsicher sie sich in den kirchlichen Räumen und während der Konfi-Treffen fühlen. Außerdem erhalten die Konfirmand:innen bereits zu Beginn ihrer Konfi-Zeit die Chance selbst Regeln für die Gruppe festzulegen. So entstand unter Beteiligung der Konfis der Jahrgänge 2022-24 und 2023-25 folgender Verhaltenskodex:
Du kannst am besten lernen, wenn du Spaß hast. Deshalb bemühen wir Teamer:innen und Hauptamtliche uns, ein möglichst interessantes Programm zu gestalten und die Konfis haben außerdem die Möglichkeit, eigene Themenwünsche einzubringen, die in der Planung berücksichtigt werden.
- Wir pflegen einen respektvollen, freundlichen und gewaltfreien Umgang miteinander. Das bedeutet:
- Niemand wird beleidigt.
- Niemand wird ausgeschlossen.
- Niemand wird ausgelacht.
- Wir begegnen einander hilfsbereit und geduldig.
- Wir respektieren gegenseitig unsere Grenzen.
- Das Aussehen von anderen wird nicht kommentiert.
- Alle dürfen ihre Meinung sagen und wir respektieren und akzeptieren die Meinung von allen.
- Wir hören einander zu und lassen einander ausreden.
- Wir bemühen uns pünktlich zu sein.
- Wir gehen sorgsam mit dem uns zur Verfügung gestellten Material um.
- Wir gehen nicht an die Sachen von anderen ohne deren Erlaubnis.
- Handys werden nur in den Pausen benutzt und nicht während des Programms.
- Was uns im Vertrauen erzählt wurde (z.B. in der Wie-geht’s-mir-Runde) wird vertraulich behandelt und nicht nach außen weitererzählt.
- Alle bringen sich ein, wie es ihnen nach ihren Kräften möglich ist.
- Es gibt keine blöden Fragen – Jede Frage wird ernstgenommen und wertgeschätzt.
13.2.7. Verhaltenskodex KonfiCafé
Für das KonfiCafé gilt derselbe Verhaltenskodex wie für die Konfi-Treffen.
13.2.8. Verhaltenskodex Konfi-Freizeiten und GethsemaneNacht
Für Konfi-Freizeiten und die GethsemaneNacht gilt der selbst Verhaltenskodex wie für die Konfi-Zeit mit folgendem Zusatz: Konfis verlassen das Gelände des Freizeithauses nur in Gruppen von mindestens 3 Personen und nachdem sie sich bei einer hauptamtlichen Person oder einer Teamerin/einem Teamer abgemeldet haben.
13.2.9. Verhaltenskodex HerbstReise
Für die Jugendfreizeit HerbstReise ist in Absprache mit den Teilnehmer:innen folgender Verhaltenskodex entstanden: Es gelten die bekannten Regeln:
- Keine Gewalt
- Gegenseitige Grenzen achten
- Wer selbst Fotos oder Videos aufnimmt, achtet dabei die Privatsphäre der anderen
- Es dürfen nur Bilder veröffentlich werden (verschickt, gepostet, …), wenn alle darauf abgebildeten Personen (bzw. auch deren Erziehungsberechtigte) damit einverstanden sind
- Geschlechter-getrennte Zimmer für alle unter 18 Jahren
- Respektvoller Umgang miteinander und mit dem Material und der Unterkunft
- Jugendschutzgesetz
- Niemand wird genötigt, zu Rauchen oder Alkohol zu trinken
- Alle andren Drogen (Aufnahme Zigaretten und Alkohol) sind verboten!
- Alkohol:
- Erlaubt ist nur Wein & Bier für alle, die mindestens 16 Jahre alt sind (Jugendschutzgesetz)
- Anderer Alkohol ist nicht erlaubt
- Getrunken wird Alkohol erst abends nach dem Abendessen
- Alkohol wird privat von allen gekauft, die ihn trinken möchten
- Alkohol wird nur in dem Maße getrunken, dass alle am nächsten Morgen wieder fit sind Flaschen, Dosen usw. werden vor dem ins Bett gehen ordentlich aufgeräumt und entsorgt
- Rauchen ist für alle unter 18 Jahren verboten.
- Wer 18 Jahre oder älter ist, darf rauchen, aber bitte nur in den dafür vorgesehenen Bereichen
- Zigaretten werden danach ordentlich entsorgt
- Nachtruhe:
- Auf dem Gelände ab 22:00 Uhr
- Im Haus gilt: Wer schlafen möchte, soll es auch können.
- Alle sind am nächsten Morgen wieder fit.
- „kleine Ausflüge“:
- Wer das Gelände verlassen möchte, tut das bitte möglichst nicht alleine und meldet sich vorher bei der Freizeitleitung ab, damit wir immer einen Überblick haben, wo alle sind
- Niemand verlässt nachts das Gelände des Freizeithauses
- Falls das Freizeithaus über eine Sauna, einen Pool oder Whirlpool verfügt gelten außerdem folgende Regeln:
- Sauna:
- Textilsauna (dafür geschlechter-gemischt; Wer Wunsch nach geschlechter-getrennter Sauna-Zeit hat meldet sich gerne)
- Zeiten gut absprechen, damit wir nicht ständig die Sauna neu anheizen müssen (Extra-Zeiten für Leitung/Busfahrer)
- Nur ohne Alkohol in die Sauna
- Whirlpool:
- Zeiten gut absprechen, damit wir nicht ständig den Whirlpool neu anheizen müssen (Extra-Zeiten für Leitung/Busfahrer)
- Nicht, wenn alle Leitungspersonen im Bett sind
- Pool:
- Nicht, wenn alle Leitungspersonen im Bett sind
- Nur ohne Alkohol in die Sauna
- Sauna:
13.2.10. Verhaltenskodex JugendTreff
Dieser Verhaltenskodex wurde mit den Jugendlichen erarbeitet und wird im Jugendraum ausgehängt.
- Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um.
- Der Jugendraum ist ein Aufenthaltsraum für alle und alle sollen sich dort wohlfühlen können.
- Wenn neue Leute zum Jugendtreff kommen, gehen wir offen auf diese zu, damit sie sich willkommen fühlen.
- Hauptamtliche Personen initiieren keine Umarmungen, sind jedoch offen, wenn andere auf sie zukommen.
- Unter Jugendlichen wird bei Unsicherheit zuvor gefragt, ob eine Umarmung in Ordnung ist. Es wird klar gemacht, dass es okay und wichtig ist auch mal „nein“ zu sagen.
- Wir respektieren unsere eigenen Grenzen und die der anderen.
- Das Programm für die Jugendtreffs wird vorgestellt und ggf. nach Wünschen angepasst. Jede:r darf eigene Programmpunkte anbieten, zu denen alle eingeladen werden.
- Niemand muss am Programm teilnehmen, aber wenn es vorher verbindliche Anmeldungen gab, sollten diese wahrgenommen werden und falls man doch nicht kann, sollte man sich wieder abmelden, um die Planung zu erleichtern.
- Es wird kommuniziert, dass man sich bei Sorgen und Problemen an die Teamenden und an die Diakonin wenden kann. Außerdem wird z.B. über Hamburger Notfallkontakte für Kinder und Jugendliche informiert und wo diese ausgehängt sind.
13.2.11. Kirchen-WG
Für die Kirchen-WG gilt der Verhaltenskodex des JugendTreffs mit folgendem Zusatz: Während der Zeit der Kirchen-WG finden auch andere Veranstaltungen in der Friedenskirche statt. Diese sind über die Kirchen-WG informiert und umgekehrt. Alle nehmen aufeinander Rücksicht. Die Schlafräume werden in Absprache mit allen beteiligten Personen so eingeteilt, dass alle damit zufrieden sind.
13.2.12. Verhaltenskodex FlexAktionen
Für FlexAktionen gilt der selbst Verhaltenskodex wie für den JugendTreff.
13.2.13. Verhaltenskodex Plenum
Für das Plenum gilt derselbe Verhaltenskodex wie für den JugendTreff mit folgendem Zusatz: Um Gruppendruck zu vermeiden, werden alle Abstimmungen im Plenum schriftlich und anonym durchgeführt.
13.2.14. Verhaltenskodex JuErGenTreff
Der JuErGenTreff wird in der ersten Jahreshälfte 2025 einen eigenen Verhaltenskodex erarbeiten.
13.2.15. Verhaltenskodex Kinder- & Jugendausschuss
Diesen Verhaltenskodex hat sich der Kinder- & Jugendausschuss der Kirchengemeinde, bestehend aus ehrenamtlichen Teamer:innen, der Diakonin und zwei Pastor:innen, gegeben:
- Der Umgang im Kinder- und Jugendausschuss der Kirchengemeinde Altona-Ost ist grundsätzlich respektvoll und wertschätzend.
- Haupt- und Ehrenamtliche kommunizieren auf Augenhöhe.
- Um die Gleichberechtigung zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen sicherzustellen, werden Aufgaben und Befugnisse klar definiert und für alle transparent gemacht. Die Aufgaben werden nach Kompetenzen und verfügbarer Zeit verteilt. Dabei wird auch ein Bewusstsein für bestehende Machtgefälle geschaffen.
- Im Gespräch miteinander sind wir offen und ehrlich. Um dies zu gewährleisten wird eine vertrauensvolle Umgebung geschaffen, in der sich alle sicher fühlen können.
- Individuelle (Belastungs-)Grenzen werden wahrgenommen, kommuniziert und akzeptiert. Es wird klar gemacht, dass es okay und wichtig ist auch mal „nein“ zu sagen. Dabei wird auch die Privatsphäre der*des Einzelnen respektiert.
Aufgaben der Mitglieder: auf Sitzungen vorbereiten, auskunftsfähig für Berichte sein, Themen aus der Arbeit mitbringen, ggf. Protokoll schreiben, Protokoll lesen und ggf. ergänzen
Aufgaben des Vorsitz: ordnungsmäßig zu Sitzungen einladen (5 Tage), Tagesordnung verschicken, Sitzungen planen, Termin setzen, schickt Protokolle rum und legt Protokolle ab, hat den Themenspeicher im Blick, fragt nach Themen für die Tagesordnung, Sitzungsleitung, Beschwerden annehmen
Aufgaben des stellvertretenden Vorsitz: Beschwerden annehmen, unterstützt/vertritt Vorsitz
13.2.16. Verhaltenskodex Gemeindefeste
Für Gemeindefeste (z.B. Brunnifest, St. Johannis-Fest oder auch das Adventssingen) werden in 2025 von den jeweiligen Teams (mit Unterstützung der Steuerungsgruppe Schutzkonzept) Verhaltenskodexe erarbeitet.
13.2.17. Verhaltenskodex Arbeit mit Kindern in der Kirche der Stille
Das Team der Kirche der Stille wird unter Leitung der dort tätigen Pastor:innen in 2025 einen eigenen Verhaltenskodex für die Angebote in der Kirche der Stille erarbeiten.
