Der neue Kirchengemeinderat

Wir haben einen neuen Kirchengemeinderat!

Am ersten Advent konnten 6.100 Gemeindeglieder in der Kirchengemeinde Altona-Ost einen neuen Kirchengemeinderat wählen. Es wurden 207 gültige Stimmzettel abgegeben.

Wir gratulieren und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit:
Kieffer, Almut (Mitarbeiterin der Kirchengemeinde, 151)
Eberle, Karla (150)
Spiekermann, Björn (145)
Wolter, Juri (140)
Melling, Jana (132)
Eberle, Heike (123)
Breitschuh, Christiane (121)
Isfort, Lukas (116)
Birk-von Brook, Louis (116)
Birk, Manuel (115)
Schmidt, Matthias (114)
Czoschke, René (112)
Hansen, Regina (110)
Dunker, Wiebke (106)
Schröder, Hermann-Dieter (105).

Am Sonntag, 15. Januar 2023 um 10 Uhr verabschieden wir den amtierenden und begrüßen den neuen Kirchengemeinderat in einem Gottesdienst in der Friedenskirche. Den Termin gerne vormerken und vorbeikommen!

Der neue Kirchengemeinderat nimmt dann noch im Januar seine Arbeit auf.

Rechtsmittelbelehrung:

Wahlberechtigte Gemeindeglieder können innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahlbeschwerde beim amtierenden Kirchengemeinderat einlegen (§ 31 Kirchengemeinderatswahlgesetz). Die Wahlbeschwerde bedarf der Schriftform. Sie ist mit Gründen zu versehen. Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren begründet werden. Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten (§ 14 Absatz 3 Satz 5 Kirchengemeinderatswahlgesetz) und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlvorschlagsliste (§ 16 Absatz 2 Satz 3 Kirchengemeinderatswahlgesetz) können mit der Wahlbeschwerde nicht mehr geltend gemacht werden (§ 31 Absatz 2 Kirchengemeinderatswahlgesetz). Die Wahlbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Login