headder gemeinde

Was sind eigentlich die Aufgaben unseres Kirchengemeinderates?

Der Kirchengemeinderat, kurz KGR, ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Zu den Mitgliedern gehören neben den gewählten Kirchengemeinderäten auch die Pastorinnen und Pastoren. Gemeinsam tragen sie die Verantwortung für die Gemeinde. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.

Die Aufgaben des KGRs sind vielfältig. Menschen aus unterschiedlichen Lebensbereichen und Berufsgruppen bringen daher ihr Engagement und ihre Kompetenzen ein damit die Anforderungen gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.

• Der KGR verantwortet Gemeindeaktivitäten, die Gestaltung des Gottesdienstes und konzipiert Gemeindeangebote für Kinder, Jugendliche und Konfirmanden, für Senioren, für die Kirchenmusik und Bildung.
• Der KGR kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche und fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort.
• Der KRG verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung.
• Der KGR wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung
• Der KGR ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
• Der KGR vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit

Der aktuelle KGR der Gemeinde Altona-Ost wurde am 27.11.2016 gewählt:

  • Rüdiger Braden-Weskott
  • Heike Eberle
  • Karla Eberle
  • Regina Hansen
  • Mirjam Köhler
  • Jana Melling
  • Karin Müller
  • Janine Nöbbe
  • Michael Nölker
  • Susanne Pfeifer
  • Monika Rulfs
  • Anna Schaefer
  • Reiner Schäfer
  • Martin Schmincke
  • Hermann-Dieter Schröder
  • Björn Spiekermann

Der amtierende Kirchengemeinderat wurde am Sonntag, 15. Januar 2017 um 10 Uhr im Gottesdienst in der Friedenskirche in sein Amt eingeführt.

Die Pastorinnen und Pastoren gehören von Amts wegen in den Vorstand: Irmgard Nauck, Vanessa von der Lieth, Michael Schirmer, Melanie Kirschstein, Lennart Berndt und Joy Hoppe.
Die Größe des Kirchenvorstands ergibt sich aus dieser gesetzlichen Vorgabe: „Die Zahl der nicht gewählten Mitglieder darf nicht mehr als ein Drittel aller Mitglieder des Kirchenvorstandes betragen.“ (Art. 16, 3 der Verfassung der NEK)

Alle Sitzungen der KGR sind öffentlich, nur bei Personalia bitten wir unsere Gäste für diese Agendapunkte den Raum zu verlassen.

Login